Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • § 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen dem Unternehmen Marie Filhol maf e-marketing, Julius-Vosseler-Straße 53 b, 22527 Hamburg, Deutschland (nachfolgend “maf e-marketing”), und den Auftraggeber (nachfolgend “Auftraggeber”) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt maf e-marketing nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Im Einzelfall mit dem Auftraggebern getroffene und schriftlich fixierte Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

  • § 2 Vertragsschluss und Leistung

(1) Gegenstand des Vertrages können unter anderem die folgenden Leistungen sein: Search Engine Advertising, Erstellung und Optimierung von SEA Kampagnen, Texten Erstellung und Content Management, Beratung und Weiterbildung im Bereich Online Marketing und e-Commerce. Diese werden im Folgenden als „Leistungen“ bezeichnet.
(2) Diese Aufzählung von Leistungen ist nicht abschließend. Die aktuellen Leistungen sowie die dazugehörigen Produktbeschreibungen sind auf der Website https://maf-emarketing.com/ zu finden.
(3) Grundlage der Vertragsbeziehung ist das von maf e-marketing erstellte Angebot inkl. zugehöriger Leistungsbeschreibungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abrufbar auf https://maf-emarketing.com/agb/). Das Angebot basiert auf den Angaben, die entweder im Online Formular (https://maf-emarketing.com/kontakt/) gemacht worden sind, oder durch ein anderes Mittel (unter anderem Telefongespräch, Email, direkte Anfrage). Das von maf e-marketing erstellte Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von 14 Kalendertage ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber.
(4) Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn maf e-marketing ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
(5) Für Dienstleistungen auf Stundenbasis gilt der Stundensatz, der im Angebot angeboten worden ist, für die Vertragsdauer, auch wenn er sich in der Zwischenzeit ändert. Sollte ein anderes Angebot unterbreitet werden müssen (zum Beispiel, aber nicht ausschließend, für eine Änderung oder Erweiterung des Vertragsinhalt), dann darf den Stundensatz vom ursprünglichen Angebot abweichen.
(6) Angaben über die Lieferfrist im Angebot sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall schriftlich der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
(7) Wenn nicht anders vereinbart, werden Einzel-Lizenzen vom Auftraggeber erworben. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er für alle maf e-marketing zur Verfügung gestellten Inhalte die erforderlichen Lizenzen besitzt.
(8) Dienstleistungen für kostenpflichtige Suchmaschinenwerbung (unter anderem Google Ads, Facebook Ads, Microsoft Advertising) werden ohne das Werbung Budget angeboten, es sei denn es wurde anders explizit und schriftlich vereinbart. Die Abrechnung und Bezahlung des Werbung Budgets erfolgt direkt zwischen dem Auftraggebern und dem Werbeanbieter (Google, Facebook, Microsoft, …).
(9) Die Leistungsbeschreibungen und Preisauszeichnungen auf der Webseite https://www.maf-emarketing.com, oder auf einer dritten Website, worauf die Dienstleistungen von maf e-marketing angezeigt werden, sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
(10) Der Vertrag zwischen maf e-marketing und dem Auftraggebern kommt durch Annahme des in § 2 (3) gemachten Angebots zustande. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Auftraggeber die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Annahme muss in Schriftform erfolgen, per E-Mail an marie@maf-emarketing.com, mit Angabe der Angebotsnummer.
(11) maf e-marketing ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen maf e-marketing.
(12) Der Auftraggeber ist hiermit darüber informiert, dass das Ranking in einer Suchmaschine kann durch Veränderungen im Algorithmus der Suchmaschine kann verschlechtert oder verbessert werden. maf e-marketing hat darauf keinen Einfluss. Somit sind weder die Ranking Position in der jeweiligen Suchmaschinen, noch die Conversion Rate, Anzahl von Verkäufe oder Klicks Vertragsgegenstände, keine Leistungsverpflichtung und keine messbare Daten zur Festlegung der Vertragserfüllung.
(13) maf e-marketing kann ähnliche oder gleiche Suchbegriffe (Keywords) und Suchbegriff Kombinationen verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. maf e-marketing wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben. Der Auftraggeber erhält keine Exklusivität für Begriffe.

  • § 3 Lieferung und Abnahme

(1) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Auftraggeber angegebene Email Adresse. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung an ihn übergeben wurde. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen.
(2) Nach Lieferung des Vertragsgegenstandes hat der Auftraggeber dies innerhalb von 7 Kalendertagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Dienstleistung als ordnungsgemäß durchgeführt und abgenommen.
(3) Die Dienstleistung gilt auch als ordnungsgemäß durchgeführt und abgenommen, wenn der Auftraggeber das Vertragsgegenstand veröffentlicht, nutzt, Live- oder freischaltet, oder maf e-marketing damit beauftragt; besonders wenn dies vor Ablauf der in § 3 (2) definierten Frist erfolgt.
(4) Mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes ist das Projekt beendet. Alle weiteren Änderungen sind kostenpflichtig. Es bleibt maf e-marketing frei diese Aufträge anzunehmen. In diesem Fall, wird ein neues Angebot dem Auftraggebern unterbreitet.
(5) Im Falle der Nichtabnahme der Vertragsgegenstände (auch gültig für Teillieferungen), muss der Auftraggeber maf e-marketing aufzeigen, welcher Inhalt zu verbessern, zu korrigieren oder anzupassen sind. Sofern der Fehler bei maf e-marketing liegt, setzt diese Anpassungen maf e-marketing kostenfrei um, wenn sie maximal 10% des ursprünglichen Vertragsvolumen darstellen. Wird diese Grenze überstiegen, darf maf e-marketing diese Kosten in Rechnung stellen. Eine Nichtabnahme ohne Begründung oder ohne Möglichkeit zur Verbesserung wird seitens maf e-marketing nicht akzeptiert. In diesem Fall ist die Gesamtsumme der Rechnung vom Auftraggeber zu bezahlen.
(6) Die Einhaltung einer als verbindlich vereinbarten Frist durch maf e-marketing setzt voraus, dass maf e-marketing sämtliche, vom Auftraggebern zu beschaffenden Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens maf e-marketing nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
(7) maf e-marketing behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferungen oder nicht verfügbare Lizenzen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von maf e-marketing zu vertreten ist.
(8) Bei Verzug mit der Annahme hat maf e-marketing zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(9) Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er maf e-marketing alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und maf e-marketing von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

  • § 4 Nutzungsrechte

(1) Einige von maf e-marketing erstellte Leistungen wie Texten, Banners, Auswertungen, Berichte, Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützte Werke. Rechteinhaber ist maf e-marketing. Dem Auftraggeber werden an den von maf e-marketing erstellten Leistungen nur jeweils einfache Nutzungsrechte übertragen, die räumlich und zeitlich begrenzt sind, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Urheberrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben bei maf e-marketing, soweit nichts anderes vereinbart.

  • § 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von maf e-marketing genannten Preise und Honorare und der dort angegebenen Fälligkeit.
(2) Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer von maf e-marketing berechnet.
(3) Die Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an den Auftraggeber versandt. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 14 Kalendertagen an maf e-marketing ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen wurden schriftlich vereinbart.
(4) Als Zahlungsmöglichkeiten steht die Zahlung per Überweisung zur Verfügung. Die zu verwendenden Kontodaten für eine Überweisung stehen in der Fußzeile der Rechnung.
(5) Die auf Wunsch des Auftraggebers erfolgte Erstellung von Entwürfen, Konzepte, Kostenvoranschläge und Strategien durch maf e-marketing ist vergütungspflichtig. Die Abrechnung durch maf e-marketing erfolgt aufwandsbezogen nach den von maf e-marketing verrechneten Stundensätzen. Die Vergütungspflicht besteht auch, wenn die vorgelegten Entwürfe, Konzepte, Kostenvoranschlägoder Strategien durch den Auftraggeber weder ausgewählt noch abgenommen werden.
(6) Abweichungen von dem ursprünglichen Angebot, Änderungen und zusätzliche Wünsche; Zusatzkosten für den Erwerb von für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Mittel, Materialien, Softwarelizenzen; Unterstützung bei Drittsoftware oder bei technischen Problemen, die durch der Auftraggeber oder Dritte verursacht sind; sowie Wege- und Reisekosten muss der Auftraggeber gesondert vergüten, es sei denn, sie waren im vereinbarten Angebot explizit als Einzelposition enthalten. Die Vergütung richtet sich in diesen Fälle nach dem Aufwand.
(7) maf e-marketing behält sich das Recht, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist maf e-marketing berechtigt, dem Auftraggebern Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
(8) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist maf e-marketing berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern, zu verweigern oder vollständig einzustellen, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Neben Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe, hat der Auftraggeber je Mahnung durch maf e-marketing 15,00 EUR zu zahlen.
(9) Bei nicht erfolgreichem Mahnwesen von maf e-marketing, kann maf e-marketing die offene Forderung zur Betreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall können dem Auftraggebern Kosten für anwaltliche Vertretung entstehen.

  • § 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren, Produkten und Dienstleistungen bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag und bis zum Eingang aller Zahlungen im Eigentum von maf e-marketing, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die maf e-marketing im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände, Produkte und Dienstleistungen verbleiben im Eigentum von maf e-marketing. Sie dürfen vom Auftraggeber nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt

  • § 7 Haftung

(1) Die von maf e-marketing in Typenlisten, Prospekten, Druckschriften, online Plattformen und Webseiten gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.
(2) Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von maf e-marketing schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber ist auch in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet gemäß § 3 (2).
(3) Die Haftung von maf e-marketing ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unzulässig ist, insbesondere bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Nichteinhaltung von Garantiezusagen sowie bei der Verletzung von sogenannten Kardinalpflichten aus dem Vertrag.
(4)Soweit maf e-marketing zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Leistungen von Dritten in Anspruch nimmt, hafte maf e-marketing für deren Verschulden nach den Grundsätzen in Ziffer 7.1.
(5) maf e-marketing haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Webseiten, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von maf e-marketing liegen.
(6) In keinem Fall haftet maf e-marketing wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. maf e-marketing haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, oder ähnliches.

  • § 8 Datenschutz

(1) Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von maf e-marketing auf Datenträgern gespeichert werden. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von maf e-marketing selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. maf e-marketing ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

  • § 9 Schlussbestimmungen

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen maf e-marketing und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die Leistungen von einem anderen Land als Deutschland aus in Anspruch nimmt.
(2) Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Vertragssprache ist deutsch.
(4) Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
(5) Gemäß § 36 Abs. 3 VSBG bin ich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unabhängig von Vorgenanntem finden Sie die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.